Adressänderungen - wem muss ich dies melden?

Alle Adress- oder Namensänderungen müssen selbständig in MOnA geändert werden und müssen dem ISSW nicht separat gemeldet werden.

Anmelden zum Studium Sportwissenschaften - wann und wo?

Studienbeginn ist ausschliesslich im Herbstsemester möglich. Die Anmeldung erfolgt über die Universität Basel.

Anrechnung von früheren Studienleistungen möglich?

Die Anrechnung von früheren Studienleistungen ist möglich und kann bei der Prüfungskommission des ISSW (PK ISSW) schriftlich beantragt werden. Anträge können jedoch erst nach erfolgreicher Immatrikulation gestellt und von der PK ISSW geprüft werden. Die Kriterien für die Anrechnung extern erwobener Kreditpunkte finden Sie in den Richtlinien der PK ISSW [PDF / 452 KB].

Anrechnung von Kreditpunkten im Masterstudium möglich?

Die PK ISSW hat in ihrer Sitzung am 14.05.2009 beschlossen, dass überzählige Kreditpunkte aus dem Bachelorstudium grundsätzlich an den komplementären Bereich des Masterstudiums angerechnet werden können, sofern sie nicht im Bachelorzeugnis bereits ausgewiesen wurden (siehe auch Richtlinien PK ISSW [PDF / 452 KB]). Die Studierenden legen im Gespräch zum Studienabschluss (Audit) fest, welche Kreditpunkte im Bachelorzeugnis (komplementärer Bereich) ausgewiesen und welche in den komplementären Bereich des Masterstudiums übertragen werden sollen. Zusätzlich ist ein schriftlicher Antrag bei der Prüfungskommission des ISSW einzureichen, welcher jedoch erst im Masterstudium gestellt werden kann! 

Äquivalenzbescheinigungen für ausländische Abschlüsse

Die Universität Basel und das ISSW können keine Anerkennung ausländischer Abschlüsse bzw. Äquivalenzbescheinigungen für ausländische Abschlüsse in Sportwissenschaften vornehmen. Betroffene Personen wenden sich bitte an SWISS ENIC

Beachvolleyball St. Jakob - was muss ich tun, um dort spielen zu dürfen?

Die Benutzung der Beachvolleyballfelder St. Jakob muss zwingend bei der Platzverwaltung der Sportanlagen St. Jakob angemeldet werden.
Studierende erhalten beim Vorweisen der Legitimationskarte Rabatt für die Reservation der Felder.

Informationspolitik des ISSW = Catch up on News!

Alle wichtigen Informationen (Stundenpläne, Prüfungstermine, Kursdaten etc.) werden auf der Homepage des ISSW sowie an den Anschlagbrettern der drei ISSW-Standorte (St. Jakob-Turm, St. Jakobshalle, St. Jakob Arena) publiziert.

Kostenaufstellung - wieviel kostet das Studium Sportwissenschaften?

Für das Bachelorstudium Sportwissenschaften fallen pro Semester folgende Kosten an:

Semestergebühr: 700.- CHF
Sportutensilien: 270.- CHF
Schreibmaterial: 150.- CHF
Literatur/Kopierkosten: 250.- bis 300.- CHF

Kurse:
Schneesportkurs I (B3): 650.- CHF
Schneesportkurs II (B5): 740.- CHF
Gebirgskurs (B4): 580.- CHF
Wassersportkurs II (B2): 415.- CHF
NWM I (B2): 225.- CHF
NWM II (B4): 225.- CHF
Samariterkurs: 150.- CHF
Lebensretterbrevet: 350.- CHF

Für das Masterstudium Sportwissenschaften fallen pro Semester folgende Kosten an: 

Semestergebühr: 700.- CHF
Schreibmaterial: 150.- CHF
Literatur/Kopierkosten: 250.- bis 300.- CHF

Kurse:
NWM III: 140.- CHF (Einschreibegebühr) + 150.- CHF pro Woche

Eine detaillierte Kostenaufstellung pro Semester erhalten Sie auf Anfrage im Institutssekretariat des ISSW.

Lebensretter-Brevet I (SLRG) und Samariterausweis

Der Erwerb des Schweizerischen Lebensretterbrevet I ist grundsätzlich Angelegenheit der Studierenden. Das ISSW ist bei der Durchführung der Kurse organisatorisch nicht beteiligt.

Seit FS 2010 erfolgt die Organisation der Kurse über die Fachschaft. Ansprechperson ist Simone Merkli.

Die Studierenden können bei Interesse auch direkt mit der SLRG - Sektion Basel-Stadt Kontakt aufnehmen.
Ansprechperson: Christian Senn (SLRG-Präsident BS und Kursleiter): lasuisse-at-bluewin.ch

Masterarbeit im Zweitfach – möglich?

Die Prüfungskommission des ISSW hat in ihrer Sitzung am 14.05.2009 beschlossen, dass von ISSW-Studierenden auch ausserfakultäre Masterarbeiten verfasst werden können. In der Regel sollte die Masterarbeit jedoch in den Sportwissenschaften erfolgen, da die Studierenden an der Medizinischen Fakultät bzw. im Masterstudium Sportwissenschaften eingeschrieben sind. Die Masterarbeit kann nach Genehmigung durch die UK ISSW sowie nach Genehmigung der UK des gewünschten ausserfakultären Zweitfaches ausserhalb des ISSW erbracht werden. Auch bei ausserfakultären Masterarbeiten sollte das gewählte Thema einen Bezug zur Sportwissenschaft aufweisen! Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist bei der Prüfungskommission des ISSW einzureichen. Die Genehmigung erfolgt jeweils ad personam.

MOnA – welche Veranstaltungen muss ich dort belegen?

Belegt werden müssen alle Lehrveranstaltungen, die im jeweiligen Semester besucht werden. Nur wenn die Lehrveranstaltungen über MOnA belegt wurden, können auch die Prüfungen absolviert und Kreditpunkte erworben werden. Dies gilt auch für den Gebirgskurs, die Schneesportkurse I/II und Wassersportkurse I/II sowie für die Netzwerkmodule I/II/III.
Bei Jahreskursen (Anatomie I/II, Physiologie I/II, Statistik I/II, etc.) muss semesterweise, d.h. jede Lehrveranstaltung einzeln in MOnA belegt werden!

Monofachlehrer Sport - geht das?

Ab HS 2010 können Studierende des ISSW mit dem Masterabschluss «M Sc in Exercise and Health Sciences» auch ohne die Belegung eines zweiten Schulfaches den EDK-anerkannten Abschluss im Studiengang Sekundarstufe II (HLA) an der Pädagogischen Hochschule FHNW erwerben (Monofach). Die Module der Berufswissenschaften an der Pädagogischen Hochschule können bereits nach dem Bachelorabschluss «B Sc Exercise and Health Sciences», also parallel zum Masterstudium an der Universität besucht werden. Bitte beachten Sie den jeweiligen Anmeldeschluss der PH-FHNW!

Für nähere Auskünfte wenden sich direkt an die Studienberatung der Pädagogischen Hochschule der FHNW oder direkt an die Professur für Sportdidaktik (Prof. Roland Messmer).

Plagiat – Was ist das und welche Konsequenzen?

Ein Plagiat ist die Verwendung fremden geistigen Eigentums, d.h. die Wiedergabe eines fremden Werkes als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Hierbei kann es sich um eine komplette Kopie, um eine Umstellung von Sätzen und Wörtern, um eine Strukturübernahme oder um eine Übersetzung handeln. Wichtig ist daher, dass sämtliche Zitate oder die gesamte verwendete Literatur durch Zitationen und Leiteraturangaben kenntlich gemacht werden (siehe Richtlinien zur Manuskripterstellung [PDF / 166 KB]) .

Plagiate werden als unlauteres Prüfungsverhalten gemäss § 28 BA/MA-Ordnung behandelt. Konsequenz: Note 1 bzw. fail sowie Verfassen einer neuen Arbeit mit einem neuen Thema. Ein zusätzlicher Verweis bis hin zum Ausschluss vom Studium wird bei Vorliegen eines schwerwiegenden Vergehens ausgesprochen. Die Fälle werden von der UK einzeln behandelt und ad personam entschieden.

Die Autorinnen und Autoren von Masterarbeiten und Dissertationen müssen schriftlich bestätigen, dass sie die entsprechenden Regeln befolgt haben. D.h. sie   unterschreiben eine Erklärung, mit der sie bestätigen, alle Zitate und sonstigen verwendeten Materialien angegeben zu haben.

Samariterkurs

Der Erwerb des Schweizerischen Lebensretterbrevet I und des Samariterausweises ist grundsätzlich Angelegenheit der Studierenden.

Ab FS 2010 erfolgt die Organisation der Kurse über die Fachschaft. Ansprechperson ist Simone Merkli.

Schwimmhalle - darf ich ausserhalb der Unterrichtszeiten schwimmen?

Die Benutzung der Schwimmhalle ausserhalb der Unterrichtszeiten ist nur nach Absprache mit Fabio Capraro (fabio.capraro@unibas.ch) und in 3-er Gruppen möglich. 

Mögliche Nutzungszeiten sind auf EVA bei den Lehrveranstaltungen Schwimmen einsehbar.

Semestergebühren - wielange muss ich diese bezahlen?

Gemäss Rektoratsbeschluss vom 13.11.2009 müssen Studiengebühren bezahlt werden, solange Leistungen von der Universität in Anspruch genommen werden.

Studienbescheinigungen – bei wem erhalte ich diese?

Reguläre Studienbescheinigungen können beim Studiensekretariat der Uni Basel gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,- CHF bezogen werden.

Dass ISSW stellt grundsätzlich nur Bestätigungen aus, die inhaltlich mit dem Studium Sportwissenschaften zu tun haben.

Studienbeginn - welche Informationen muss ich unbedingt lesen?

Vor Studienbeginn sollten Studierende unbedingt folgende Dokumente gelesen haben:

Studienberatung - wann wende ich mich an wen?

Bevor eine Studienberatung in Anspruch genommen wird, müssen Informationen auf der ISSW Webseite (Wegleitung, Studienordnung, FAQs) sorgfältig gelesen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an studium-issw-at-unibas.ch.

Terminüberschneidungen bei Prüfungen - was nun?

Bei Terminüberschneidungen von Prüfungen am ISSW mit Prüfungen im Zweitfach haben Prüfungen am ISSW Priorität. Um eine Verschiebung im Zweitfach zu beantragen, kann das ISSW eine Bestätigung der Prüfungsteilnahme ausstellen.

Turn- und Sportlehrerdiplome - Anerkennung als Master?

Mit dem eidgenössischen Turn- und Sportlehrerdiplom II kann eine Niveau-Bestätigung des Masters für den akademischen Bereich und die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II angefordert werden.
Das Generalsekretariat der ESK vergibt auf schriftlichen Antrag unter Angabe der genauen Adresse, des Geburtsdatums und mit beigelegter Kopie des Diploms sowie dem unterzeichneten Abschluss-Notenblatt der jeweiligen Institution eine Bestätigung der Gleichwertigkeit; wahlweise in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache. Diese Bestätigung kostet pro Sprachversion CHF 30.00. Der Betrag ist im Voraus einzuzahlen.
Für das Diplom I gibt es noch keine nationale Gleichwertigkeit. Die Einstufung des Bachelor-Niveaus wird "sur dossier" von den Institutionen mit Masterstudienangeboten vorgenommen.
Dtaillierte Infomationen unter: http://www.sportstudien.ch/

Urlaubssemester - kann ich Studienleistungen in Anspruch nehmen?

Während Urlaubssemestern können von Studierenden grundsätzlich keine Dienstleistungen der Universität in Anspruch genommen werden.

Verschiebungsgesuche Militärdienst

Gesuche um Dienstverschiebung und Dispensation müssen im Interesse der Studierenden so früh wie möglich eingereicht werden. Die Erfahrung zeigt, dass kurzfristig gestellte Gesuche in der Regel nur noch wenig Erfolgschancen haben.
Um ein Verschiebungsgesuch für den Militärdienst zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
PD Dr. med. Jörg D. Leuppi, PhD, Major

Versicherungen für Studierende und Doktorierende - wer ist zuständig?

Versicherungen sind grundsätzlich Angelegenheit der Studierenden und Doktorierenden!

Als Ausnahme gilt, dass alle immatrikulierten Studierenden und Doktorierenden an der Universität Basel automatisch und kostenlos gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles mit bleibendem Schaden (Invalidität) versichert sind. Die Universität Basel verfügt ansonsten über keine vergünstigten Angebote für Versicherungen. Für weitere Beratung steht Ihnen die Sozialberatung zur Verfügung. Detailiierte Informationen sind auf der Homepage der Uni Basel zu finden.

Die Universität Basel ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des Kantons Basel-Stadt eingeschlossen. Darin sind Schäden versichert, die ein Vertreter des Kantons sowie der mit der Leitung der versicherten Behörden, Dienststellen und Betriebe (z.B. Uni) betrauten Personen sowie der Arbeitnehmer und übrigen Hilfspersonen des Versicherungsnehmers aus ihren beruflichen oder amtlichen Verrichtungen Dritten zufügen. Studenten gelten nicht als Arbeitnehmer oder Hilfspersonen, weshalb sie nicht versichert sind. Es ist empfehlenswert, wenn sie sich von ihren Privathaftpflichtversicherungen den Versicherungsschutz bestätigen lassen.

Zweitfach nachholen – ist das möglich?

Die PK ISSW hat in ihrer Sitzung am 14.05.2009 beschlossen, dass der Bachelorabschluss i. S. von Bologna als „Mobilitätsscharnier“ gelten soll und den Bachelor Absolventen in „Exercise and Health Sciences“ daher ab HS 2009 die (bis anhin nicht vorgesehene) Möglichkeit eröffnet werden soll, im Masterstudium einen Studiengangswechsel in Richtung „Sports Science“ mit einem ausserfakultären Zweitfach vorzunehmen.

Ein schriftlicher Antrag mit Begründung ist bei der Prüfungskommission des ISSW einzureichen. Die Genehmigung erfolgt jeweils ad personam.

Zulassung zum Bachelor Sportwissenschaften in Basel nach Ausschluss an der ETH

Eine Zulassung von Studierenden, welche an der ETH Zürich vom Studium Sportwissenschaften ausgeschlossen sind, ist an der Universität Basel nicht möglich.

Information des Dekanates der Medizinischen Fakultät [PDF / 50 KB]

Zulassung zum Masterstudium ohne Bachelorabschluss – geht das?

Ohne Bachelorabschluss im Umfang von 180 KP erfolgt grundsätzlich keine Zulassung zum Masterstudium Sportwissenschaften.

§ 3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum Masterstudium sind grundsätzlich in § 16 der Studierenden-Ordnung vom 18. Mai 2005 geregelt. Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss im Umfang von 180 Kreditpunkten einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus. (Ordnung Masterstudium Sportwissenschaften)

Zum Masterstudium nach Basel – geht das?

Die Zulassung zum Masterstudium setzt einen Bachelorabschluss im Umfang von 180 Kreditpunkten einer von der Universität Basel anerkannten Hochschule voraus. Für das Masterstudium „Sportwissenschaften" müssen dem Bachelorstudium Sportwissenschaften der Universität Basel gleichwertige Studienleistungen, jedoch mindestens 60 Kreditpunkte aus der Studienrichtung „Bewegungs- und Sportwissenschaften“ nachgewiesen werden. 

Die Bewerbung von externen Bachelorabsolventen erfolgt grundsätzlich beim Studiensekretariat der Universität Basel, wo die allgemeinen Zulassungvoraussetzungen geprüft werden. Alle Informationen dazu und die entsprechenden Formulare finden Sie unter auf der Webseite der Universität Basel. Erst anschliessend wird von der Prüfungskommission des ISSW sowie ggf. von der Unterrichtskommission des gewählten ausserfakultären Zweitfaches "sur Dossier" geprüft, ob eine Zulassung ohne / mit Auflagen erfolgen kann. Zu beachten sind die gesetzten Fristen. Weitere Informationen bezüglich Zulassung und Immatrikulation erteilt das Studiensekretariat der Universität Basel.

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